Gerichtsgutachten: Ein besonderes Gutachten

Als erfahrener Malermeister und von der Handwerkskammer Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk bin ich direkter Ansprechpartner für Gerichte, wenn diese Gerichtsgutachten in Auftrag geben.

Als Sachverständiger für Lübeck und Region berate und prüfe ich die Haltbarkeit sowie Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten und erstelle entsprechende Gutachten. Neben meiner langjährigen Erfahrung kommt mir hierbei meine Fachexpertise und absolute Objektivität zu Gute.

KONTAKT
SV-Büro
Marius Reichstein
Von der Handwerkskammer Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackierhandwerk, Fachrichtung Maler

Fichtenstraße 14
23617 Stockelsdorf

04506 – 1899776
info@luebeck-sachverstaendiger.de

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Beauftragung durch das Gericht: Wichtige Merkmale des Gerichtgutachtens

Die Beauftragung bei einem Gerichtsgutachten erfolgt direkt über das Gericht. Meist wird das Gutachten vom Gericht angefordert, wenn innerhalb eines Rechtsstreits eine Bewertung erforderlich ist. Entscheidend hierbei ist, dass die Gutachtenerstellung bei einem Streitfall von einer neutralen Person erfolgt, dessen Gutachten unabhängig von den Interessen eines Auftraggebers erstellt wird. Nur so kann die Lage objektiv bewertet werden. Die streitenden Parteien können einen Gutachter vorschlagen, letztlich entscheidet jedoch das Gericht, welcher Sachverständige den Fall bearbeiten soll.

Hier unterscheidet sich das Gerichtsgutachten vom Privatgutachten, schließlich wird das Privatgutachten meist nur von einer Partei angefordert. Zudem sind die Kosten für das Gerichtsgutachten nicht frei vereinbar. In der Regel schätzt das Gericht vorab die Kosten. Die beweisführende Partei muss diese Kosten übernehmen. Erst dann erfolgt das Gerichtsgutachten, das am Ende nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) abgerechnet wird.

Als vereidigter Sachverständiger habe ich die Verpflichtung angenommen, alle Aufgaben unabhängig, gewissenhaft, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch zu erfüllen. Nur so ist das Gericht in der Lage, mit Hilfe meines objektiven Gutachtens das richtige Urteil zu fällen.

Mein Aufgabenbereich als vereidigter Sachverständiger

Das Aufgabespektrum eines vereidigten Sachverständigen ist groß. Je nach Bedarf erstelle ich als Sachverständiger in Lübeck verschiedene Arten an Gutachten.

Nicht immer muss bereits ein Schaden aufgetreten sein, um mich als Experten für Maler- und Lackiererarbeiten hinzuzuziehen. Ich berate auch vor Eintritt eines Schadenfalls und verfasse fachlich korrekte Leistungsbeschreibungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder überprüfe die Qualität von Brandschutzbeschichtungen oder Wärmedämmverbundsystemen. Ist bereits ein Schaden aufgetreten, werden Beweise sichergestellt oder die Ursache verschiedener Mängel ermittelt, wie zum Beispiel Schimmelpilzbildung. Zudem kalkuliere ich dadurch entstehende Kosten und überprüfe die Angemessenheit von Preisen.

So erreichen Sie das Sachverständigenbüro in Lübeck

Bereits seit 2012 bin ich als Sachverständiger Lübeck für Maler- und Lackierarbeiten in Stockelsdorf ansässig. Mein Einzugsgebiet umfasst die Hansestadt Lübeck und die Umgebung. Erreichen können Sie mich über das Kontaktformular auf meiner Website, per E-Mail an info@sachverständiger-lübeck.de, telefonisch unter der Nummer ? 04506-1899776 oder direkt in meinem Büro. Auf Ihre Anfragen zum Thema Gutachten oder Maler- und Lackierarbeiten freue ich mich!